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Falzen gehört zu den häufigsten Arbeitsschritten in der Druckweiterverarbeitung. Taschenfalz- und Kombifalzmaschinen sind deshalb im Maschinenpark vieler Druckereien und Bindereien anzutreffen. Leider sind Unfälle beim Arbeiten an diesen Maschinen nicht selten, und auch den Gesundheitsschutz - Schutz vor Lärm, Rückenbelastung beim Bücken - sollte man hier nicht vernachlässigen.
Gefahrstellen und Schutzeinrichtungen Vor allem die Einzugsstellen an den Falzwalzen müssen gesichert sein. Dies erfolgt an Taschenfalzmaschinen durch die Falztasche. Bei fehlenden Falztaschen müssen Bogenleitbleche eingesetzt werden, die auch den Zugriff zu den Falzwalzen verhindern. An Kombifalzmaschinen sichert eine Haube sowohl die Einzugsstellen an den Falzwalzen als auch die Gefahrstellen zwischen Falzschwert und Falzwalzen. Nach öffnen der Haube darf die Maschine nur mit Zweihandschaltung oder durch Tippbetrieb (Begrenzung der Laufgeschwindigkeit auf höchstens 70 m/min.) in Gang gesetzt werden. Schneid-, Rill- und Perforierwerkzeuge werden an Taschenfalzmaschinen durch eine mit dem Antrieb elektrisch verriegelte Abdeckung gesichert, Kombifalzmaschinen durch die mit dem Antrieb elektrisch verriegelte Haube. siehe auch
Schallschutzverordnung (Auszug)
§ 2 Grundsatz
1. Die baulichen Anlagen und Räume in den baulichen Anlagen sind möglichst so anzuordnen und zu errichten, dass die Schallpegel vor Räumen, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind oder nach Lage und Größe für diesen Zweck benutzt werden können (Arbeitsplatz- und Aufenthaltsräume), durch Abschattung niedrig gehalten werden.
2. In den baulichen Anlagen müssen die Arbeitsplatz- und Aufenthaltsräume den in den §§ 3 bis 5 festgelegten Schallschutzanforderungen entsprechen.
http://www.bgetem.de/arbeitssicherheit/druck-und-papierverarbeitung
http://www.buzer.de/gesetz/6525/a90758.htm
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